
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Glastechnik Gebert
Klare Vertragsgrundlagen für Glasarbeiten in Lüneburg & Umgebung
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Glastechnik Gebert
Inhaber: Viktor Gebert
Elsa-Brandström-Straße 1
21365 Adendorf
Deutschland
Telefon: +49 4131 2197303
Mobil: +49 176 57908100
E-Mail: info@glastechnik-gebert.de
Website: glastechnikgebert.de
Stand: August 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen Glastechnik Gebert, Inhaber Viktor Gebert, und seinen Kunden über die Lieferung und Montage von Glasprodukten sowie über Reparatur-, Austausch-, Montage- und sonstige handwerkliche Leistungen.
Glastechnik Gebert bietet seine Leistungen sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern an.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Für Verbraucher gelten ergänzend die zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften.
2. Angebot und Vertragsschluss
Unsere Angebote sind, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, freibleibend.
Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde unser Angebot ausdrücklich annimmt oder wir den Auftrag des Kunden bestätigen.
Die konkreten Leistungen, Materialien, Maße, Ausführungen und Preise ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
Nebenabreden und Änderungen bedürfen grundsätzlich der Bestätigung durch Glastechnik Gebert.
3. Individuelle Maßanfertigungen
Glasprodukte werden häufig nach den individuellen Vorgaben und Maßen des Kunden gefertigt.
Bei individuell angefertigten Produkten sind geringfügige, technisch oder produktionsbedingt unvermeidbare Abweichungen hinsichtlich Maßen, Farbe, Struktur, Oberfläche oder Ausführung möglich, soweit diese für den Kunden zumutbar sind und die vereinbarte Verwendung nicht wesentlich beeinträchtigen.
Die Herstellung erfolgt grundsätzlich entsprechend den im Auftrag vereinbarten Maßen und Spezifikationen.
Änderungen durch den Kunden nach Beginn der Herstellung können zu zusätzlichen Kosten und einer Änderung der Lieferzeit führen.
4. Aufmaß
Soweit Glastechnik Gebert das Aufmaß vor Ort übernimmt, werden die erforderlichen Maße nach bestem Wissen und unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten aufgenommen.
Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass der Zugang zu den erforderlichen Bereichen möglich ist.
Sollte sich nach dem Aufmaß oder während der Montage herausstellen, dass die tatsächlichen baulichen Gegebenheiten von den zugrunde gelegten Voraussetzungen abweichen, kann dies zu zusätzlichen Kosten oder einer Anpassung der Ausführung führen.
Der Kunde wird hierüber vor Durchführung entsprechender Mehrleistungen informiert, soweit dies nach den Umständen möglich ist.
5. Lieferung
Die Lieferung erfolgt entsprechend der im jeweiligen Auftrag vereinbarten Vereinbarung.
Liefertermine und Lieferfristen werden nach Möglichkeit eingehalten. Bei individuell hergestellten Produkten können sich Lieferzeiten insbesondere aufgrund von Verzögerungen beim Hersteller oder Lieferanten verändern.
Nicht von Glastechnik Gebert zu vertretende Ereignisse, insbesondere Lieferverzögerungen von Vorlieferanten, Betriebsstörungen, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse, können zu einer angemessenen Verlängerung der Lieferfrist führen.
Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
6. Montage und Zugang zur Baustelle
Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die erforderlichen Räumlichkeiten bzw. Montagebereiche zum vereinbarten Termin zugänglich und für die Durchführung der Arbeiten geeignet sind.
Der Kunde hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass erforderliche Zugänge frei sind und die Montage ohne vermeidbare Behinderungen durchgeführt werden kann.
Zusätzliche Aufwendungen, die dadurch entstehen, dass vereinbarte Voraussetzungen nicht vorliegen, können dem Kunden in Rechnung gestellt werden, sofern dieser die Umstände zu vertreten hat.
7. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde hat Glastechnik Gebert alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen.
Hierzu können insbesondere Angaben zu baulichen Gegebenheiten, vorhandenen Leitungen, Besonderheiten des Gebäudes sowie gewünschter Ausführung gehören.
Der Kunde haftet nicht für Umstände, die er nicht erkennen konnte und die ihm nicht bekannt waren.
8. Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die im jeweiligen Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung vereinbarten Preise.
Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Sofern nicht anders vereinbart, ist die Rechnung nach Erbringung der vereinbarten Leistung bzw. nach Lieferung und/oder Montage innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zu bezahlen.
Anzahlungen werden grundsätzlich nicht verlangt, sofern im jeweiligen Auftrag nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.
9. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des jeweiligen Rechnungsbetrages Eigentum von Glastechnik Gebert, soweit ein Eigentumsvorbehalt gesetzlich zulässig ist.
Gegenüber Verbrauchern gilt der Eigentumsvorbehalt nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
10. Abnahme bei Montageleistungen
Soweit eine Abnahme der erbrachten Werkleistung gesetzlich vorgesehen ist, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Der Kunde hat die ausgeführten Arbeiten nach Fertigstellung zu prüfen und erkennbare Mängel möglichst zeitnah mitzuteilen.
Die gesetzlichen Rechte des Kunden bei Mängeln bleiben unberührt.
11. Mängelrechte und Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte.
Bei einem Mangel hat der Kunde grundsätzlich Anspruch auf Nacherfüllung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
Glastechnik Gebert ist berechtigt, die gesetzlich vorgesehene Art der Nacherfüllung unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen zu wählen.
Bei Verbrauchern gelten die gesetzlichen Vorschriften des Kauf- und Werkvertragsrechts einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Verjährungsfristen.
Gegenüber Unternehmern gelten die gesetzlichen Vorschriften mit den für Unternehmer geltenden Besonderheiten.
12. Glas- und materialtypische Eigenschaften
Glas ist ein industriell hergestelltes bzw. verarbeitetes Material. Je nach Glasart können bestimmte produktions- und materialbedingte Eigenschaften auftreten.
Hierzu können beispielsweise geringfügige optische Erscheinungen, Reflexionen, Farbabweichungen oder produktionsbedingte Toleranzen gehören.
Solche Eigenschaften stellen keinen Mangel dar, soweit sie innerhalb der einschlägigen technischen Anforderungen und vereinbarten Beschaffenheit liegen.
13. Beschädigungen nach der Montage
Nach ordnungsgemäßer Übergabe bzw. Abnahme entstandene Beschädigungen, die auf eine unsachgemäße Behandlung, äußere Einwirkung oder sonstige vom Kunden zu vertretende Umstände zurückzuführen sind, fallen nicht unter die gesetzliche Mängelhaftung.
Die Beweislast richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
14. Haftung
Glastechnik Gebert haftet nach den gesetzlichen Vorschriften.
Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
Für sonstige Schäden haftet Glastechnik Gebert nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen, sofern keine wesentlichen Vertragspflichten betroffen sind.
15. Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Bei Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind, kann das Widerrufsrecht gemäß den gesetzlichen Voraussetzungen ausgeschlossen sein.
Ob im konkreten Einzelfall ein Widerrufsrecht besteht, richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften und der konkreten Vertragsgestaltung.
Soweit ein Widerrufsrecht besteht, wird der Verbraucher hierüber gesondert in einer entsprechenden Widerrufsbelehrung informiert.
16. Rückgabe und individuelle Anfertigungen
Individuell nach Kundenwunsch angefertigte Glasprodukte können nicht ohne Weiteres zurückgegeben oder anderweitig verwendet werden.
Dies lässt gesetzliche Gewährleistungsrechte bei mangelhaften Produkten unberührt.
Ein Ausschluss gesetzlicher Verbraucherrechte erfolgt durch diese Regelung nicht.
17. Eigentums- und Urheberrechte an Planungen
Von Glastechnik Gebert erstellte Zeichnungen, Planungen, Skizzen, Berechnungen, Angebote und sonstige Unterlagen bleiben, soweit gesetzlich zulässig, Eigentum von Glastechnik Gebert.
Eine Verwendung, Vervielfältigung oder Weitergabe zu anderen Zwecken bedarf grundsätzlich der vorherigen Zustimmung, soweit keine gesetzlichen Rechte des Kunden entgegenstehen.
18. Besondere Regelungen für Unternehmer
Für Unternehmer gelten zusätzlich die gesetzlichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches.
Unternehmer haben die gelieferte Ware bzw. die erbrachte Leistung im Rahmen ihrer gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten zu prüfen und erkennbare Mängel unverzüglich anzuzeigen.
Die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere § 377 HGB, bleiben unberührt.
19. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von Glastechnik Gebert anerkannt wurden.
Gegenüber Verbrauchern gilt dies nicht, soweit mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufgerechnet wird oder gesetzlich etwas anderes vorgesehen ist.
Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ausgeübt werden.
20. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates entzogen wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Glastechnik Gebert
Inhaber: Viktor Gebert
Elsa-Brandström-Straße 1
21365 Adendorf
Stand: August 2026